AGB´s


Die ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der HostNoble

 

1.    Geltung, Vertragsabschluss

1.1   Die
HostNoble erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle
Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht
ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2   Maßgeblich
ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden
sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3   Allfällige
Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert,
sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart
wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren
Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4   Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt
gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht
schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird
der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5   Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein,
so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter
ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung
ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6   Die Angebote der Agentur sind freibleibend
und unverbindlich.

2.    Social Media Kanäle

       Die Agentur weist den Kunden
vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von
"Social-Media-Kanälen" (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in
ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus
beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht
verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es
besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass
Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde
eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer
Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige
Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen
Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur
arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie
keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde.
Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese
Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen
Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag
des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von
"Social Media Kanälen" einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen
Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers,
Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu
erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte
Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

3.    Konzept-
und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde  die Agentur vorab bereits eingeladen, ein
Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss
des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

3.1   Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch
die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein
Vertragsverhältnis ("Pitching-Vertrag"). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu
Grunde. 

3.2   Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der
Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst
noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

 

3.3   Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen
Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes.
Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem
potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.4   Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen,
die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des
Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes
Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten
und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind
jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der
Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne
dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken
und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe
erreichen.

3.5  Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese
von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen
außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages
wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen
zu lassen.

3.6   Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der
Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation
gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der
Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche
Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

3.7   Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass
die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat.
Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur
dabei verdienstlich wurde.   

3.8   Der potentielle Kunde kann sich von seinen
Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung
zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach
vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

4.    Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und
Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1   Der
Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur,
sowie dem allfälligen Briefingprotokoll ("Angebotsunterlagen"). Nachträgliche
Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch
die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der
Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

4.2   Alle
Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen,
Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische
Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab
Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie
als vom Kunden genehmigt.

4.3   Der
Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und
Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich
sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des
Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des
Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht,
dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich
geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert
werden.

4.4   Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für
die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos,
Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige
Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei
von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden
können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach
Erfüllung ihrer Warnpflicht - jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht
wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte
Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem
Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos;
er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme
Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen
Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von
allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur
hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

5.    Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1   Die
Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen,
sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger
Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu
substituieren ("Fremdleistung").

5.2   Die
Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im
eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten
sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche
fachliche Qualifikation verfügt.

5.3   Soweit die Agentur notwendige oder
vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer
keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.

5.4   In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die
über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt
ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem
Grund.

6.    Termine

6.1   Angegebene
Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich
vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen
sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

6.2   Verzögert
sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten
hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit
zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die
Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und
verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als
zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.

6.3   Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann
der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine
angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos
verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder
Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.

7.    Vorzeitige Auflösung

7.1   Die
Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger
Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a)    die
Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich
wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b)    der
Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von
14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B.
Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c)     berechtigte
Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren
der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine
taugliche Sicherheit leistet;

7.2   Der
Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung
aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur
fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von
zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche
Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

8.    Honorar

8.1   Wenn
nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für
jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist
berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit
einem (jährlichen) Budget von € ................., oder solchen, die sich über einen
längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen
bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

8.2   Das
Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in
gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die
erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und
kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen
Höhe.

8.3   Alle
Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar
abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden
Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

8.4   Kostenvoranschläge
der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen
Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 %
übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die
Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen
drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig
kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine
Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht
erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von
vornherein als genehmigt.

8.5   Für alle Arbeiten der Agentur, die aus
welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden,
gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des §
1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde
an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte
Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der
Agentur zurückzustellen.

9.    Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1   Das
Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig,
sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart
werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und
sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller
Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

9.2   Bei
Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für
Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für
den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und
Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig
sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in
marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines
Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die
Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

9.3   Im Falle
des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer
mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und
Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4   Weiters
ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des
aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung
zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

9.5   Wurde
die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der
nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht
vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern
(Terminverlust).

9.6   Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen
Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des
Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich
festgestellt.

10.   Eigentumsrecht und Urheberrecht

10.1 Alle
Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B.
Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte,
Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen
Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der
Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses -
zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht
der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender
Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in
Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an
Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von
der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde
bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese
Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

10.2 Änderungen
bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren
Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind
nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen
urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

10.3 Für die
Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten
Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung
urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür
steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4 Für die
Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur
konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des
Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt
ist oder nicht - ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

10.5 Für
Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein
Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu.
Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein
Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende
ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

10.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede
widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen
Honorars.

11.   Kennzeichnung

11.1 Die
Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf
die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden
dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit
möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen
Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und
Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung
hinzuweisen (Referenzhinweis).

12.   Gewährleistung

12.1 Der Kunde
hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach
Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen
nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen;
andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die
Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht
auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.2 Im Fall
berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf
Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die
Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der
Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen
ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu
verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem
unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden
die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung
obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen)
Sache auf seine Kosten durchzuführen.

12.3 Es
obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre
rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und
verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer
Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im
Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht
gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn
diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate
ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß
§ 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist
nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die
Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

13.   Haftung und Produkthaftung

13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine
Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen ("Leute") für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden
ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare
Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs,
Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei
Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt.
Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit
die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung ihrer "Leute".

13.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die
auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen
den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur
ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar
war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die
Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten
von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen
oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad-
und klaglos zu halten.

13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in
sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der
Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert
begrenzt.

14.   Datenschutz (optische
Hervorhebung entsprechend der Judikatur)

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten,
nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer,
Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen
des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen,
Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung
des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von
Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form),
sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige
Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert
und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm
elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels
E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten
widerrufen werden.

15.   Anzuwendendes Recht

Der
Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie
Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen
materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.   Erfüllungsort und
Gerichtsstand

16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei
Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem
von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der
Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit
diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige
Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an
seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

16.3  Soweit in diesem Vertrag auf natürliche
Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen
sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der
Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils
geschlechtsspezifische Form zu verwenden.